Abwehr Diskriminierungsvorwurf (schwerbehinderter Bewerber, bekannter "AGG-Profi")
Dr. Isabel Nazari Golpayegani
München, Germany
English, German
20-99
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Selbst sehr große und namhafte Arbeitgeber sind nicht vor AGG-Klagen gefeit, im Gegenteil. Die Verpflichtungen, die Arbeitgeber im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen und Bewerberauswahl einzuhalten haben, sind nicht selten ein Einfallstor; viele Arbeitgeber haben inzwischen Erfahrungen mit "AGG-Hoppern" und missbräuchlich eingereichten Bewerbungen, die gezielt nach vermeintlich fehlerhaften Stellenanzeigen oder angeblich verspäteten Vermittlungsaufträgen eingereicht werden. Die meisten Arbeitgeber entledigen sich der hanebüchenen Forderungen nach Schadensersatz und/oder Entschädigung, indem sie einen Vergleich schließen; die wenigsten treten an, um diesem Unwesen etwas entgegenzusetzen.
Wir hatten die Gelegenheit, in einem solchen Verfahren für einen Mandanten tätig zu werden, der sich nicht nur korrekt verhalten hatte (was nur dank einer Akteneinsicht bei der Arbeitsagentur nachvollzogen werden konnte), sondern zudem mit auffälligen und in Teilen sogar unrichtigen Aussagen eines bekannten AGG-Klägers in den Bewerbungsunterlagen konfrontiert war. Genaue Arbeit am Sachverhalt, eine Spezialisierung an der Schnittstelle zwischen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften in Bezug auf Menschen mit Schwerbehinderung sowie vertiefte Kenntnis der behördlichen Abläufe und des Sozialverwaltungsverfahrensrechts gaben in diesem Fall den Ausschlag .
Wir sind stolz darauf, damit einen deutlichen Akzent gesetzt zu haben. Die professionalisierte Geltendmachung von AGG-Forderungen als "Geschäftsmodell" verstärkt Vorurteile und geht zu Lasten der Menschen mit Behinderung. Dass wir zusätzlich in diesem Fall auch noch ungenutzte Fördermöglichkeiten nach SGB III identifiziert haben, war eine schöne Ergänzung.
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