Mandat / Erfahrung

Beratung einer führenden deutschen Forschungseinrichtung zum Datenschutz in Forschungsprojekten und bei Mitarbeiterdaten

Anonymisierung
Datenschutzhinweise
Einwilligungserklärungen
Forschung
Forschungsprivileg
Joint Controller
Kooperationsverträge
Künstliche Intelligenz

Dr. Thomas Helbing

Position
Selbstständig
(Rechtsanwalt / Rechtsanwältin)
HELBING Kanzlei für IT- und Datenschutzrecht

München, Deutschland

Englisch, Deutsch

Verfügbarkeit
Verfügbar

Mandant

Beschreibung:
Führende deutsche Forschungsorganisation
Branche:
Gesundheitswesen & Life Sciences
Informationstechnologie (IT)
nichtstaatliche Organisation (NGO)
Land:
Deutschland
Unternehmensgröße:
Groß (>1000 Mitarbeiter)

Mandatsbeschreibung

Rechtsgebiete:
Datenschutzrecht
Rechtsordnung:
Deutschland
Mandatstyp:
Laufende Beratung
Art der Leistung:
Beratung
Jahr:
2022
Rolle:
Allein beratender Anwalt
Leistungsumfang:
251 - 1000 Stunden

Beschreibung

Ausgangslage

Meine Mandantin ist eine international angesehene Forschungseinrichtung mit breit gefächerten Forschungsfeldern.

Die Beratung im Forschungskontext bringt viele neuartige, komplexe und oft noch nicht im Detail behandelte Themen und Sachverhalte mit sich. Die Einhaltung der Datenschutz-Vorgaben bei häufig öffentlich geförderten Forschungsprojekten hat einen hohen Stellenwert. An die Rechtsberatung besteht insofern ein hoher fachlicher Anspruch, gleichzeitig muss sie praxisnah erfolgen und Forschungsvorhaben ermöglichen, statt sie zu verhindern.

Forschung findet zudem häufig in Kooperationen statt und erfordert eine Abstimmung und Einigung auf Augenhöhe mit unterschiedlichsten Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft.

Beratungsleistungen

Meine Datenschutzberatung umfasste u.a.:

  • Entwurf, Prüfung und Gestaltung von datenschutzrechtlichen Vereinbarungen bei Forschungskooperationen (z.B. Datenschutzklauseln in Forschungs- und Kooperationsverträgen, Joint Controller Verträge / Verträge zwischen gemeinsam Verantwortlichen nach Art. 26 DSGVO, Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO, Datenbereitstellungsvereinbarungen / Datennutzungsverträge).
  • Beratung zu (faktischer) Anonymisierung von Daten im Forschungskontext (z.B. Gesundheitsdaten, Patientendaten, Bioproben)
  • Beratung zur Zulässigkeit der Nutzung von personenbezogenen Daten, einschließlich Gesundheitsdaten, für Forschungszwecke mit und ohne Einwilligung, Beratung zu § 27 BDSG („Forschungsprivileg“), Gestaltung von Einwilligungserklärungen (Stichwort „broad consent“)
  • Beratung zu internationalen Datenübermittlungen (z.B. an Forschungspartner oder Dienstleister), einschließlich Standardvertragsklauseln (SCC) und Durchführung von Transfer Impact Assessments (TIA)
  • Beratung der Wissenschaftler bei der Erstellung von Datenschutzkonzepten und der Durchführung von  Datenschutzfolgenabschätzungen bei Forschungsvorhaben
  • Datenschutzrechtliche Begleitung von Forschungsprojekten mit IT-Bezug (z.B. Apps, Kooperations-Plattformen), datenschutzrechtliche Prüfung und begleitende Beratung, Entwurf von Datenschutzhinweisen/Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen.
  • Beratung zum datenschutzkonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Forschungskontext (z.B. Auswertung von CT- oder Röntgenaufnahmen, autonomes Fahren)
  • Beratung zu allgemeinen Fragen des Mitarbeiterdatenschutzes (z.B. Einsatz von Kooperationstools, IT Security Tools).

Gewonnene Expertise            

  • Einblick in die Arbeit und Funktionsweise einer führenden Forschungseinrichtung
  • Rechtliche Befassung mit vielen aktuellen und neuartigen Themen (z.B. Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren)
  • Filtrierung datenschutzrelevanter Informationen bei komplexen Forschungsvorhaben
  • Abstimmung mit Forschungspartnern und Kollegen anderer Fachrichtungen (z.B. Medizinrecht)

Weitere Mehrwerte

  • Unterstützung bei der Gestaltung von Vertragsmustern, Checklisten und Handreichungen (z.B. zu Cookies, Datenschutzhinweisen, Drittlandsübermittlungen, Joint Controller Verträgen)
  • Dadurch Entlastung der internen Ressourcen des Mandanten im Datenschutz- und Rechtsbereichs und Vereinheitlichung von Vorgaben und Vorgehensweisen
  • Maßgeschneiderte Datenschutzschulungen (z.B. zu Anonymisierungsanforderungen oder Bildverarbeitung mittels KI)
Zusätzliche Informationen

Diese Seite beschreibt ein Mandat, einen Fall oder andere Erfahrung eines Anwalts oder einer Anwältin. Diei beschriebene Mandatserfahrung kann auch aus Tätigkeiten bei vorherigen Kanzleien herrühren.