Mandat / Erfahrung

Erstellung Prüfkonzept und Datenschutzprüfung von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Nahverkehr

Checkliste
DSGVO
ÖPNV
Prüfbogen
Rechenschaftspflicht
Videoüberwachung

Dr. Thomas Helbing

Position
Selbstständig
(Rechtsanwalt / Rechtsanwältin)
HELBING Kanzlei für IT- und Datenschutzrecht

München, Deutschland

Englisch, Deutsch

Verfügbarkeit
Verfügbar

Mandant

Beschreibung:
ÖPNV Anbieter mit über 100 Mio. Fahrgästen/Jahr
Branche:
Öffentliche Hand
Transport & Logistik
Land:
Deutschland
Unternehmensgröße:
Groß (>1000 Mitarbeiter)

Mandatsbeschreibung

Rechtsgebiete:
Datenschutzrecht
Rechtsordnung:
Deutschland
Mandatstyp:
Konkrete Beratung
Art der Leistung:
Beratung
Jahr:
2022
Rolle:
Allein beratender Anwalt
Leistungsumfang:
10 - 50 Stunden

Beschreibung

Ausgangslage

Die Mandantin betreibt ein Netz des öffentlichen Nahverkehrs mit einer Vielzahl von Haltestellen und Nahverkehrsmitteln. Für die dort zum Einsatz kommenden Videoüberwachungsanalgen bedurfte es eines geeigneten Dokumentations- und Prüfbogens. Dieser musste den Anforderungen der DSGVO und der zuständigen Aufsichtsbehörden genügen und sollte so verständlich kommentiert sein, dass die Fachbereiche ihn eigenständig befüllen und nutzen können . 

Meine Leistungen

Ich habe den entsprechenden Dokumentations- und Prüfbogen entworfen und die Mandantin bei dessen Einführung unterstützt. 

Der Prüfbogen deckt insbesondere ab: 

  • Dokumentation gemäß Art. 30 DSGVO (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten)
  • Sicherstellung einer ausreichenden Dokumentation der Videoüberwachung (z.B. Lagepläne, Kameratypen, Beispielsbilder, Positionen von Hinweisschildern)
  • Sicherstellung einer ausreichenden Beschilderung (Datenschutzhinweise)
  • Beschränkung der Videoüberwachung auf das nötige Maß (z.B. Liveübertragung vs. Aufzeichnung, Speicherdauer, Einsichtnahme in Aufzeichnungen)
  • Prüfung und Dokumentation des Vorliegen einer Rechtsgrundlage (unter Berücksichtigung einschlägiger Landesdatenschutzgesetze), insbesondere Dokumentation der berechtigten Interessen sowie der Erforderlichkeit und Angemessenheit der Überwachung. 
  • Sicherstellung der Datensicherheit 
  • Prüfung, ob eine Datenschutzfolgenabschätzung nötig ist (Schwellenwertanalyse)

Ergebnisse

  • Ausdetaillierter und kommentierter Prüfbogen zur Videoüberwachung
  • Sicherstellung der Rechenschaftspflicht (Art. 24 DSGVO)
  • Eigenständige Handhabung durch Fachbereiche, dadurch Entlastung des Rechts- und Datenschutzes
Zusätzliche Informationen

Diese Seite beschreibt ein Mandat, einen Fall oder andere Erfahrung eines Anwalts oder einer Anwältin. Diei beschriebene Mandatserfahrung kann auch aus Tätigkeiten bei vorherigen Kanzleien herrühren.