Erstellung Prüfkonzept und Datenschutzprüfung von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Nahverkehr
Dr. Thomas Helbing
München, Deutschland
Englisch, Deutsch
Mandant
Mandatsbeschreibung
Beschreibung
Ausgangslage
Die Mandantin betreibt ein Netz des öffentlichen Nahverkehrs mit einer Vielzahl von Haltestellen und Nahverkehrsmitteln. Für die dort zum Einsatz kommenden Videoüberwachungsanalgen bedurfte es eines geeigneten Dokumentations- und Prüfbogens. Dieser musste den Anforderungen der DSGVO und der zuständigen Aufsichtsbehörden genügen und sollte so verständlich kommentiert sein, dass die Fachbereiche ihn eigenständig befüllen und nutzen können .
Meine Leistungen
Ich habe den entsprechenden Dokumentations- und Prüfbogen entworfen und die Mandantin bei dessen Einführung unterstützt.
Der Prüfbogen deckt insbesondere ab:
- Dokumentation gemäß Art. 30 DSGVO (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten)
- Sicherstellung einer ausreichenden Dokumentation der Videoüberwachung (z.B. Lagepläne, Kameratypen, Beispielsbilder, Positionen von Hinweisschildern)
- Sicherstellung einer ausreichenden Beschilderung (Datenschutzhinweise)
- Beschränkung der Videoüberwachung auf das nötige Maß (z.B. Liveübertragung vs. Aufzeichnung, Speicherdauer, Einsichtnahme in Aufzeichnungen)
- Prüfung und Dokumentation des Vorliegen einer Rechtsgrundlage (unter Berücksichtigung einschlägiger Landesdatenschutzgesetze), insbesondere Dokumentation der berechtigten Interessen sowie der Erforderlichkeit und Angemessenheit der Überwachung.
- Sicherstellung der Datensicherheit
- Prüfung, ob eine Datenschutzfolgenabschätzung nötig ist (Schwellenwertanalyse)
Ergebnisse
- Ausdetaillierter und kommentierter Prüfbogen zur Videoüberwachung
- Sicherstellung der Rechenschaftspflicht (Art. 24 DSGVO)
- Eigenständige Handhabung durch Fachbereiche, dadurch Entlastung des Rechts- und Datenschutzes
Zusätzliche Informationen
Diese Seite beschreibt ein Mandat, einen Fall oder andere Erfahrung eines Anwalts oder einer Anwältin. Diei beschriebene Mandatserfahrung kann auch aus Tätigkeiten bei vorherigen Kanzleien herrühren.