Selbständigkeit eines Zeitschriften-Chefredakteurs
Dr. Isabel Nazari Golpayegani
München, Deutschland
Englisch, Deutsch
20-99
Mandant
Mandatsbeschreibung
Beschreibung
Der Mandant gehört zu den renommiertesten Verlagen für Belletristik und Fachliteratur. Nach der Trennung von einem Zeitschriften-Chefredakteur stellte dieser in Frage, ob das als freie Mitarbeit ausgestaltete Vertragsverhältnis nicht ein kündigungsgeschütztes und sozialversicherungspflichtiges Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis gewesen sei (Scheinselbständigkeit). Hintergrund war, dass er das Format ursprünglich konzipiert und selbst mit ins Leben gerufen hatte, aber erst nach einer Zeit als angestellter Chefredakteur und Aufkommen wirtschaftlich bedingter Einflussnahmen des Verlags in die freie Mitarbeit gewechselt war, um als selbständiger Chefredakteur ein neues Konzept für die Zeitschrift mit inhaltlicher Eigenständigkeit und Unabhängigkeit vom Verlag zu verwirklichen.
Notwendig ist, schon aus produktionstechnischen und presserechtlichen Gründen, die selbständige Chefredaktion einer vom Verlag herausgegebenen Zeitschrift mit einem Zusammenwirken verbunden, das einige der eingeführten Kriterien für eine Eingliederung in den Verlag erfüllt. Dennoch erkannten die Arbeitsgerichtsbarkeit und - entgegen der Feststellung abhängiger Beschäftigung im Statusfeststellungsverfahren - das Sozialgericht auf eine selbständige Tätigkeit. Entscheidend dabei war unsere Argumentation, dass die Rechtsprechung zur Statusbeurteilung bei den sog. programmgestaltenden Mitarbeitern auch für Journalisten zu gelten hat und zur Aufrechterhaltung von Rundfunk- und Pressefreiheit durch die Möglichkeit von freiem Journalismus solche Indizien bei der Beurteilung von Vertragsverhältnissen außer Betracht zu bleiben haben, die sachnotwendig mit den Aufgaben eines Chefredakteurs und den Abläufen einer Zeitschriftenherstellung verbunden sind und bei deren Anwendung eine selbständige Wahrnehmung einer Chefredaktion gar nicht mehr möglich wäre.
Obwohl bislang nur sehr wenige Entscheidungen zum Status von Journalisten unter Anwendung dieser Rechtsprechung vorliegen, konnten mit dieser Argumentation obsiegende Urteile vor dem Arbeits- und dem Sozialgericht erwirkt werden. Aufgrund der hohen Bedeutung der bislang für den Medienbereich noch unzureichend ausdifferenzierten Rechtsprechung hat die DRV Bund Berufung zum Landessozialgericht eingelegt, das Verfahren läuft noch.
Zusätzliche Informationen
Diese Seite beschreibt ein Mandat, einen Fall oder andere Erfahrung eines Anwalts oder einer Anwältin. Diei beschriebene Mandatserfahrung kann auch aus Tätigkeiten bei vorherigen Kanzleien herrühren.