Mandat / Erfahrung

Kirchenmusik - Verpflichtung von Künstlern zwischen Ehrenamt, Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung

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Arbeitgeber Sozialversicherungsrecht Betriebsprüfung
Arbeitgeber Sozialversicherungsrecht Statusfeststellung Gruppenfeststellung
Arbeits- und Sozialverwaltungsrecht
Sozialrecht für Arbeitgeber
Sozialversicherungsrecht für Arbeitgeber
Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung Beitragsnachforderung

Dr. Isabel Nazari Golpayegani

Position
Partner
(Rechtsanwalt / Rechtsanwältin)
maat Rechtsanwälte

München, Deutschland

Englisch, Deutsch

20-99

Verfügbarkeit
Verfügbar

Mandant

Beschreibung:
kirchliche Auftraggeber
Branche:
Andere
Land:
Deutschland

Mandatsbeschreibung

Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht
Sozialrecht
Rechtsordnung:
Deutschland
Mandatstyp:
Konkrete Beratung
Art der Leistung:
Beratung
Jahr:
2024
Rolle:
Teamleiter in beratendem Anwaltsteam

Beschreibung

Musikalisch gestaltete Gottesdienste, Kirchenkonzerte, die Betreuung von Orff-Gruppen und Kirchenchören, der Organist bei Trauungen, das Gastspiel der Musiker aus der ausländischen Partnergemeinde  - kirchliche Gemeinden engagieren Musiker für ganz verschiedene Zwecke und auf vielfältige Weise. Häufig wird unterschätzt, wie groß arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Risiken sind, wenn dem nicht klare Verträge zugrunde liegen oder verkannt wird, dass selbst ein einmaliges oder hobbyähnlich-nebenberufliches Engagement von Musikern als Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis anzusehen sein kann und dass weder der Wille beider Parteien noch der Vertragswortlaut oder die Bezeichnung von Zahlungen als "Aufwandsentschädigung", "Gage" oder "Honorar" dies verhindern können. Inzwischen werden viele "eingespielte" Handhabungen und traditionsgebundene Gebräuchlichkeiten bei der Organisation der Kirchenmusik von Betriebsprüfungen aufgegriffen, es scheint "das" Thema in vielen Gemeinden zu werden. Die Aufdeckung von "Scheinselbständigkeit" führt zu Ansprüchen sowohl der Sozialversicherungsträger (Beitragsnachforderung, ggf. sogar auf Schätzbasis möglich!) als auch der Musiker selbst (z.B. Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall u.v.m.), bis zur Verjährungsgrenze auch rückwirkend. Ein rechtzeitiger Blick lohnt daher unbedingt, zumal die behördlichen Rundschreiben und zahlreiche Urteile zu Berufsmusikern durchaus Wege und Spielräume aufzeigen und sich die Risiken durch proaktive Statusklärung vermeiden bzw. auf notwendige Korrekturen für die Vergangenheit vermindern lassen.

In den von uns betreuten Mandaten haben wir kirchliche Träger und kirchennahe Organisationen beraten und vertreten zur Abgrenzung zwischen der selbständigen Erbringung von musikalischen oder sonstigen Dienstleistungen, der ehrenamtlichen Tätigkeit und abhängigen Beschäftigungsverhältnissen. Dazu gehörte die Prüfung und Gestaltung von Verträgen und die Implementierung von Mustern und Abläufen, die eine ordnungsgemäße und rechtssichere Handhabung sicherstellen. In einzelnen Fällen führten wir Verhandlungen und Verfahren mit den Sozialversicherungsträgern und/oder den Musikern selbst. 

Zusätzliche Informationen

Diese Seite beschreibt ein Mandat, einen Fall oder andere Erfahrung eines Anwalts oder einer Anwältin. Diei beschriebene Mandatserfahrung kann auch aus Tätigkeiten bei vorherigen Kanzleien herrühren.