Matter / Experience

Kirchenmusik - Verpflichtung von Künstlern zwischen Ehrenamt, Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung

Arbeitgeber Sozialversicherung Beitragsfragen Einzugsstelle
Arbeitgeber Sozialversicherungsrecht Betriebsprüfung
Arbeitgeber Sozialversicherungsrecht Statusfeststellung Gruppenfeststellung
Arbeits- und Sozialverwaltungsrecht
Sozialrecht für Arbeitgeber
Sozialversicherungsrecht für Arbeitgeber
Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung Beitragsnachforderung

Dr. Isabel Nazari Golpayegani

Position
Partner
(Lawyer)
maat Rechtsanwälte

München, Germany

English, German

20-99

You current availability
Available

Client Information

Description:
kirchliche Auftraggeber
Branch:
Andere
Country:
Deutschland

Matter Details

Practice Area:
Arbeitsrecht
Sozialrecht
Jurisdiction:
Deutschland
Matter Type:
Konkrete Beratung
Type of service:
Beratung
Year:
2024
Role:
Teamleiter in beratendem Anwaltsteam

Description

Musikalisch gestaltete Gottesdienste, Kirchenkonzerte, die Betreuung von Orff-Gruppen und Kirchenchören, der Organist bei Trauungen, das Gastspiel der Musiker aus der ausländischen Partnergemeinde  - kirchliche Gemeinden engagieren Musiker für ganz verschiedene Zwecke und auf vielfältige Weise. Häufig wird unterschätzt, wie groß arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Risiken sind, wenn dem nicht klare Verträge zugrunde liegen oder verkannt wird, dass selbst ein einmaliges oder hobbyähnlich-nebenberufliches Engagement von Musikern als Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis anzusehen sein kann und dass weder der Wille beider Parteien noch der Vertragswortlaut oder die Bezeichnung von Zahlungen als "Aufwandsentschädigung", "Gage" oder "Honorar" dies verhindern können. Inzwischen werden viele "eingespielte" Handhabungen und traditionsgebundene Gebräuchlichkeiten bei der Organisation der Kirchenmusik von Betriebsprüfungen aufgegriffen, es scheint "das" Thema in vielen Gemeinden zu werden. Die Aufdeckung von "Scheinselbständigkeit" führt zu Ansprüchen sowohl der Sozialversicherungsträger (Beitragsnachforderung, ggf. sogar auf Schätzbasis möglich!) als auch der Musiker selbst (z.B. Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall u.v.m.), bis zur Verjährungsgrenze auch rückwirkend. Ein rechtzeitiger Blick lohnt daher unbedingt, zumal die behördlichen Rundschreiben und zahlreiche Urteile zu Berufsmusikern durchaus Wege und Spielräume aufzeigen und sich die Risiken durch proaktive Statusklärung vermeiden bzw. auf notwendige Korrekturen für die Vergangenheit vermindern lassen.

In den von uns betreuten Mandaten haben wir kirchliche Träger und kirchennahe Organisationen beraten und vertreten zur Abgrenzung zwischen der selbständigen Erbringung von musikalischen oder sonstigen Dienstleistungen, der ehrenamtlichen Tätigkeit und abhängigen Beschäftigungsverhältnissen. Dazu gehörte die Prüfung und Gestaltung von Verträgen und die Implementierung von Mustern und Abläufen, die eine ordnungsgemäße und rechtssichere Handhabung sicherstellen. In einzelnen Fällen führten wir Verhandlungen und Verfahren mit den Sozialversicherungsträgern und/oder den Musikern selbst. 

Additional Information

This page describes a matter, case or other experience of a lawyer. The described experience may also stem from work at previous law firms.