Spezialisierte Beratung zur Sozialversicherungspflicht verhindert hohe Nachforderungen für Handelsvertreter
Dr. Isabel Nazari Golpayegani
München, Germany
English, German
20-99
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Mandanten waren mehrere selbständige Handelsvertreter in Deutschland, die ohne eigene Mitarbeiter tätig waren. Ihre spezifische Herausforderung war die Klärung ihres sozialversicherungsrechtlichen Status und einer Rentenversicherungspflicht als arbeitnehmerähnliche Selbstständige. Diese wurde begründet mit einer Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber, was sich durch die Zusammenrechnung der Betriebseinnahmen von kooperierenden Auftraggebern innerhalb einer Organisationsgemeinschaft ergebe. Primäres Ziel der Mandanten war es, die Bescheide über die Feststellung der Sozialversicherungspflicht abzuwehren.
Herausforderungen
Die Hauptproblematik lag in der komplexen Struktur und den tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die es zu durchdringen galt. Die Scheinselbständigkeit hätte sich bei Anwendung der allgemeinen Grundsätze aufgrund der engen Bindung an einen Hauptauftraggeber durchaus ergeben können, für die Handelsvertreter hätte daneben auch die Rentenversicherungspflicht als arbeitnehmerähnliche Selbständige zu erheblichen finanziellen Konsequenzen geführt. Eine besondere Herausforderung stellt in solchen Fällen immer die Detailtiefe der erforderlichen Auseinandersetzung dar, um die vertraglichen und tatsächlichen Verhältnisse rechtlich korrekt einzuordnen und unzutreffende Annahmen zum Sachverhalt und rechtliche Fehleinschätzungen der Sozialversicherungsträger effektiv zu widerlegen.
Ergebnis und Erfahrung
Verfahren über den sozialversicherungsrechtlichen Status und die Versicherungspflicht sind für Mandanten wirtschaftlich häufig von enormer Bedeutung. Die erfolgreiche Abwehr der Sozialversicherungspflicht und damit verbundener hoher Nachforderungsbeträge noch im behördlichen Verfahren vermieden in allen Fällen eine sozialgerichtliche Auseinandersetzung. Aufgrund unserer Erfahrung sowohl in der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern wie auch von selbständigen Handelsvertretern und möglichen Scheinselbständigen sind wir in Status- und Beitragsangelegenheiten häufig sehr erfolgreich.
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